- Zukunftsschwankungswert
- Schwankungsreservewert. 1. Begriff: Vorwegnahme einer erwarteten Wertminderung nach dem Bilanzstichtag durch eine ⇡ Abschreibung. § 253 III HGB ermöglicht bei der Bewertung des ⇡ Umlaufvermögens einen Wertansatz zu wählen, der unterhalb des Börsen- oder Marktpreises bzw. des beizulegenden Werts liegt.- 2. Zweck: Einräumung eines Abschreibungswahlrechts zur Berücksichtigung künftiger Preis- bzw. Wertschwankungen. Es können in der Handelsbilanz lediglich in Zukunft zu erwartende Wertminderungen durch Preisrückgänge oder andere Markteinflüsse vorweggenommen werden (⇡ Verlustantizipation). Zweck dieser Regelung ist somit nicht die bewusste Bildung von stillen Rücklagen, vielmehr begründet sie ein erweitertes ⇡ Niederstwertprinzip, welches sich von dem bilanziellen ⇡ Stichtagsprinzip löst. Die Höhe der Abschreibung bemisst sich nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung. Damit soll eine allzu subjektive Einschätzung bzw. Willkür bei der Anwendung verhindert werden.
Lexikon der Economics. 2013.