Zukunftsschwankungswert

Zukunftsschwankungswert
Schwankungsreservewert. 1. Begriff: Vorwegnahme einer erwarteten Wertminderung nach dem Bilanzstichtag durch eine  Abschreibung. § 253 III HGB ermöglicht bei der Bewertung des  Umlaufvermögens einen Wertansatz zu wählen, der unterhalb des Börsen- oder Marktpreises bzw. des beizulegenden Werts liegt.
- 2. Zweck: Einräumung eines Abschreibungswahlrechts zur Berücksichtigung künftiger Preis- bzw. Wertschwankungen. Es können in der Handelsbilanz lediglich in Zukunft zu erwartende Wertminderungen durch Preisrückgänge oder andere Markteinflüsse vorweggenommen werden ( Verlustantizipation). Zweck dieser Regelung ist somit nicht die bewusste Bildung von stillen Rücklagen, vielmehr begründet sie ein erweitertes  Niederstwertprinzip, welches sich von dem bilanziellen  Stichtagsprinzip löst. Die Höhe der Abschreibung bemisst sich nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung. Damit soll eine allzu subjektive Einschätzung bzw. Willkür bei der Anwendung verhindert werden.

Lexikon der Economics. 2013.

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